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heischung

HEISCHUNG

von (etwas) heischen
- BEGRIFF aus der Rechtssprache, insbesondere der Femegerichtsbarkeit
- die förmliche Ladung eines Beklagten vor ein Femegericht auf der Dingstätte, dem Mal, und die Mahnung an den Zusteller, den Dritten, diese Heischung auch persönlich zuzustellen

heischung.txt · Zuletzt geändert: 2023/08/13 09:49 von Robert-Christian Knorr