heischung
HEISCHUNG
von (etwas) heischen
- BEGRIFF aus der Rechtssprache, insbesondere der Femegerichtsbarkeit
- die förmliche Ladung eines Beklagten vor ein Femegericht auf der Dingstätte, dem Mal, und die Mahnung an den Zusteller, den Dritten, diese Heischung auch persönlich zuzustellen
heischung.txt · Zuletzt geändert: 2023/08/13 09:49 von Robert-Christian Knorr