Benutzer-Werkzeuge

Webseiten-Werkzeuge


hexenbulle

Dies ist eine alte Version des Dokuments!


HEXENBULLE

1484
- eine durch Innozenz VIII. verkündete Bestimmung, die als kirchenrechtliche Grundlage der Hexenprozesse galt
- wurde initiiert durch die DOMINIKANER Jakob Sprenger und Heinrich Institoris, die als Tatbestand der Überführung Bündnis beziehungsweise körperliche VEREINIGUNG mit dem TEUFEL bezeichneten → konnte durch FOLTER ermittelt werden - das Geständnis als sicherstes Beweismittel
- führte 1487 zur Niederlegung einer Prozeßvorschrift, dem Hexenhammer; „Malleus maleficarum“

hexenbulle.1282818611.txt.gz · Zuletzt geändert: 2019/07/28 13:42 (Externe Bearbeitung)