hexenbulle
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HEXENBULLE
1484
- eine durch Innozenz VIII. verkündete Bestimmung, die als kirchenrechtliche Grundlage der Hexenprozesse galt
- wurde initiiert durch die DOMINIKANER Jakob Sprenger und Heinrich Institoris, die als Tatbestand der Überführung Bündnis beziehungsweise körperliche VEREINIGUNG mit dem TEUFEL bezeichneten → konnte durch FOLTER ermittelt werden - das Geständnis als sicherstes Beweismittel
- führte 1487 zur Niederlegung einer Prozeßvorschrift, dem Hexenhammer; „Malleus maleficarum“
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