jhering
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JHERING
Rudolf von Jhering
um 1860
JURIST
- übte ätzende KRITIK an der Begriffs- und Konstruktionsjurisprudenz der Pandekten - Historische Rechtsschule
- besaß einen juristischen NATURALISMUS → suchte in den Formalien einen Bezug zur WIRKLICHKEIT und fand ihn nicht
- formulierte den ZWECK des Rechts und bestimmt ihn nicht aus sich heraus, sondern gemessen an sozialen Interessen, die den Gesetzgeber motivieren → RECHT wird TELEOLOGISCH erklärt
- kann als Vorläufer der später in Tübingen weiterentwickelten INTERESSENJURISPRUDENZ - Rudolf Müller-Erzbach, Max Rümelin - gelten
jhering.1265395695.txt.gz · Zuletzt geändert: 2019/07/28 13:48 (Externe Bearbeitung)