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landfriedensgericht

LANDFRIEDENSGERICHT

- diente im mittelalterlichen und frühneuzeitlichen THÜRINGEN der Schaffung von Rechtssicherheit für Kaufleute und JUDEN → die WETTINER wollten einen straff regierten Fürstenstaat, der allen sein Auskommen sichert, wobei der LANDGRAF als autonome Friedensgewalt nach dem SÜNDENFALL auch theologisch begründet wird, das wird von den Wettinern als Fürstenpflicht verstanden

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