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landtagsrezess

LANDTAGSREZEß

1653
- Austausch zwischen Ständen und dem brandenburgischen Churfürsten
- das Steuerbewilligungsrecht wird eingeschränkt → nur der CHURFÜRST darf STEUERN, z.B. Heeressteuern, eintreiben
- Bewilligung der sozialen Vorrechte auf gutsherrschaftlichen Gebieten → Beschränkung der Patrimonialgewalt der GUTSHERRen
- Gründung des Beamtentums

landtagsrezess.txt · Zuletzt geändert: 2019/07/28 16:15 von 127.0.0.1