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leihgut

LEIHGUT

- die thüringischen Bauern übertrugen oft ihr Eigengut an die GRUNDHERRSCHAFT und nahmen es als Leihgut zurück → dieses feudale PRINZIP entsprach dem Schutzbedürfnis der Bauern, die quasi die Edelingen dafür bezahlten, von ihnen beschützt zu werden

leihgut.txt · Zuletzt geändert: 2019/07/28 16:16 von 127.0.0.1