leihgut
LEIHGUT
- die thüringischen Bauern übertrugen oft ihr Eigengut an die GRUNDHERRSCHAFT und nahmen es als Leihgut zurück → dieses feudale PRINZIP entsprach dem Schutzbedürfnis der Bauern, die quasi die Edelingen dafür bezahlten, von ihnen beschützt zu werden
leihgut.txt · Zuletzt geändert: 2019/07/28 16:16 von 127.0.0.1