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ordoliberalismus

ORDOLIBRALISMUS

- die von Eucken, Rüstow und Wilhelm Röpke Anfang der 1930er Jahre initiierte Neufassung des LIBERALISMUS → wird auch als „Freiburger Schule“ bezeichnet
- hielt fest an den klassischen rechtlichen Grundlagen jeder liberalen Wirtschaftsordnung: Privateigentum, Vertragsfreiheit, Haftung, Wettbewerbsfreiheit
- diese Grundprinzipien des Liberalismus reichen nicht aus, um das wichtigste Ziel des Liberalismus, FREIHEIT, zu garantieren
- gaben dem STAAT die Funktion, einen Ordnungsrahmen für die WIRTSCHAFT zu entwerfen, mit dem für alle Marktteilnehmer bindende Regeln gesetzt und durchgesetzt werden
- der Staat darf selber nicht wirtschaftlich tätig werden
- die Grenzen der privaten Wirtschaftsmacht und Freiheit sind erreicht, was ein Einschreiten des Staates zur Folge hat, wenn es eine private Wirtschaftsmacht gibt, die die Freiheit des Staates oder einzelner BÜRGER derart beeinträchtigt, daß keine Freiheit mehr möglich scheint
- der wirtschaftliche Wettbewerb muß als Ordnungsprinzip im Rahmen staatlicher Ordnung aufgefaßt werden, denn er ist keine Naturordnung, sondern eine Veranstaltung des Staates → der Staat schafft die ORDNUNG, die Bürger füllen sie mit Leben

ordoliberalismus.txt · Zuletzt geändert: 2023/04/25 13:23 von Robert-Christian Knorr