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sanktion

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SANKTION

pragmatische Sanktion

- nach 1711 veranlaßte Karl VI. eine einheitliche Thronfolgeregelung für alle seine Erblande
- die Regelung sollte den privatrechtlichen CHARAKTER einer Hausordnung verlassen → Erhebung zum STAATSRECHT
- die Regelung bedurfte der Zustimmung der Landstände
- die ungarischen Landstände wollten eine eventuell weibliche Thronfolge nicht akzeptieren, deshalb handelte Karl VI. eigenmächtig und ließ am 19.4. 1713 in WIEN vor einem kleinen Kreis hoher Hofbeamter den Inhalt der pactum mutuae successionis bekanntmachen
- Karl VI. wollte alle Eventualitäten durch die Verlesung beachten, sich also in erbrechtlichem Sinne absichern → antizipierter letzter WILLE → bildete den Inhalt des Grundgesetzes der Habsburgermonarchie für die folgenden Jahrhunderte
- die Sanction wurde 1720 den Ständen bis auf Ungarn vorgelegt und von ihnen als sanctio pragmatica, lex perpetuo valitura und bis 1725 anerkannt
- sicherte u.a. MARIA THERESIA gegenüber Franz Stephan die Regentschaft

sanktion.1271671662.txt.gz · Zuletzt geändert: 2019/07/28 14:24 (Externe Bearbeitung)