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staatsrecht

STAATSRECHT

deutsches Staatsrecht

- ist Privatrecht: die Pflichten des einzelnen oder seines Amtes werden nicht im Verhältnis auf dasselbe gefordert, sondern: der EINZELNE hat seine MACHT der Herkunft zu verdanken (HEGEL)

staatsrecht.txt · Zuletzt geändert: 2019/07/28 16:23 von 127.0.0.1