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STAHL

Friedrich Julius von Stahl

1802-61
Rechtsgelehrter und Politiker
- aus innerer Überzeugung 1819 zum PROTESTANTISMUS konvertierter bayrischer Jude aus einer Kaufmannsfamilie
- vermittelte zwischen positivem und NATURRECHT bzw. Vernunftrecht (das es per se nicht geben kann), denn es gibt nur das geltende, zu anwendbaren Normen ausgestaltete positive Recht, und stellte der politischen ROMANTIK das Konzept einer konstitutionellen ORDNUNG entgegen, das er aus dem PRINZIP des persönlichen Gottes und dessen SCHÖPFUNG entwickelte
- stärkte die konservativen Elemente in PREUßEN
- im Kirchenrecht der Versuch einer neuen Apostelei (Bußmann)

Lehre

Prämisse: der lebendige und persönliche GOTT
- Als beherrschende und einigende MACHT des menschlichen Zusammenlebens müßte dem,nach zwangsläufig eine THEOKRATIE gefordert werden, denn im gegebenen Zustande würde diese Herrschaftsform das Gesamtziel einer sittlichen WELT realisieren wollen. Doch wäre eine solche Herrschaftsform eine gefährliche Anmaßung, denn diese Herrschaftsform würde durch menschliche Organe in selbständiger Macht ohne göttlichen Einfluß vertreten werden müssen. Daher ist die sittliche Welt in dieser Übereinstimmung (mit dem persönlichen und lebendigen Gott) die bürgerliche ORDNUNG.
- GERECHTIGKEIT wird über die Durchsetzung einer anerkannten ethischen Ordnung erreicht, was gegeben ist, wenn die göttliche Weltordnung als GESETZ und Ansehen des Staates und das RECHT des einzelnen auf Entfaltung in seinen persönlichen Lebensverhältnissen gleichermaßen in Geltung stehen

stahl.1360052701.txt.gz · Zuletzt geändert: 2019/07/28 14:31 (Externe Bearbeitung)