talionsprinzip
TALIONSPRINZIP
auch Talioprinzip
Vergeltungsrecht; in den Zwölftafelgesetzen verifiziert
- aus dem GEWOHNHEITSRECHT entstandener Rechtsgrundsatz, daß der Schädigende auf gleiche Weise, wie er schadete, geschädigt wird
Stehlen → Hand ab
die falsche Frau begatten → Schwanz ab!
- nach 450 v.Chr. wurde es zunehmend durch die abstraktere Geldstrafe ersetzt
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