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Inhaltsverzeichnis
VOLKSVERSAMMLUNG
römische Volksversammlung
- der leitende Beamte legt Gesetzentwurf der Volksversammlung vor, die MEINUNG sagt, jedoch nicht beschließt
1. Kuriatkomitien
- verloren bereits zu Beginn der Republik ihre BEDEUTUNG
- entschieden in Fragen des Familienrechts
- schickten Abgesandte zu den Magistraten - insgesamt drei Auguren und 30 Liktoren -, die im allgemeinen die laufenden Geschäfte führten und Anträge zur Abstimmung brachten → die eigentliche MACHT lag also bei den Magistraten und beim SENAT
2. Zenturiatkomitien
servianische Einteilung , galt bis ca. 240 v.Chr.:
- Abstimmung nach Zenturien, jede Zenturie hatte dann eine Stimme
- die Zenturiatkomitien beschlossen alsbald nur noch in Fragen KRIEG/Frieden, entschieden aber v.a. die Wahl der Konsuln
reformierte Einteilung nach dem Ersten Punischen Kriege:
3. Tributkomitien
- nach Hortensius 287 v.Chr. zunehmend von Bedeutung, als zu den eigentlich plebeijischen Tributkomitien auch andere BÜRGER stießen
- wenn sich für einen Antrag 18 Tribus, von insgesamt 35, aussprachen, wurde er Gesetz, Plebiszit