wahlrecht
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WAHLRECHT
- bestand in DEUTSCHLAND seit 1849 auf Reichsebene als allgemeines für Männer, seit 1918 auch für Frauen
allgemein: unabhängig von Geschlecht, RASSE, SPRACHE, Einkommen oder Besitz, Beruf, STAND oder Klasse, BILDUNG, Konfession oder politische Überzeugung
allgemeines Wahlrecht
Herrschaft der Mittelmäßigen (NIETZSCHE)
wahlrecht.1282820765.txt.gz · Zuletzt geändert: 2019/07/28 14:43 (Externe Bearbeitung)