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wahlrecht

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WAHLRECHT

- bestand in DEUTSCHLAND seit 1849 auf Reichsebene als allgemeines für Männer, seit 1918 auch für Frauen
allgemein: unabhängig von Geschlecht, RASSE, SPRACHE, Einkommen oder Besitz, Beruf, STAND oder Klasse, BILDUNG, Konfession oder politische Überzeugung

allgemeines Wahlrecht

HERRSCHAFT der Mittelmäßigen (NIETZSCHE)

wahlrecht.1362514059.txt.gz · Zuletzt geändert: 2019/07/28 14:43 (Externe Bearbeitung)