WIDERKEHREN
Rechtsbegriff bei GOTTFRIED: keren
- kehren für etwas erstatten bzw. zurückgeben; restituere
- daraus auch verkehren (etwas in etwas Schlechtes verwandeln) bzw. dem falschen Adressaten zuweisen
- im weitesten SINN auch für vernichten; die materielle Rückerstattung von Geraubtem