Benutzer-Werkzeuge

Webseiten-Werkzeuge


widerkehren

WIDERKEHREN

Rechtsbegriff bei GOTTFRIED: keren
- kehren für etwas erstatten bzw. zurückgeben; restituere
- daraus auch verkehren (etwas in etwas Schlechtes verwandeln) bzw. dem falschen Adressaten zuweisen
- im weitesten SINN auch für vernichten; die materielle Rückerstattung von Geraubtem

widerkehren.txt · Zuletzt geändert: 2019/07/28 16:26 von 127.0.0.1