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windthorst

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WINDTHORST

Ludwig Windhorst

1812-91
JURIST und POLITIKER
- trat im Norddeutschen Reichstag für das Amendement KRATZ (Zweidrittelmehrheit für Verfassungsänderungen) zum § 7 ein und begründete das mit der Funktion einer Verfassung: Stabilität
- nannte als zweiten GRUND: Erhaltung der Einzelstaaten, da das Verfassungswerk auf den Einheitsstaat wirke und die existierenden Bundesstaaten geschützt werden müssen
- zeigte sich über die Belehrung des Abgeordneten WAGENER pikiert, der die Abgeordneten dahingehend belehrt hatte, sich ihrer VERANTWORTUNG, der Annahme des Verfassungsentwurfs dfer verbündeten Regierungen, zu stellen und meinte, die Aufgabe der Abgeordneten bestünde nicht in der Kenntnisnahme des Entwurfs, sondern in der Beratung darüber, was gut und was weniger gelungen sei
- nannte das allgemeine, geheime und direkte Wahlrecht ebenso eine Tatsache, die durch die WIRKLICHKEIT und nicht durch die ABSTRAKTION begründet werde, wie die EXISTENZ EINER Legislative, des Reichstags, über die er keine Veränderungsvorschläge zu machen habe: allerdings sprach er dann später doch von einer notwendigen KOMMUNIKATION zwischen einem Ober- und Unterhause

windthorst.1387317662.txt.gz · Zuletzt geändert: 2019/07/28 14:47 (Externe Bearbeitung)