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TWESTEN

Karl Twesten

1820-70
POLITIKER
- einer der Initiatoren der Fortschrittspartei um 1860, später Mitglied der Nationalliberalen Partei
- warnte in seiner REDE zum Verfassungsentwurf für den Norddeutschen Bund 1867 im Norddeutschen Reichstag davor, irgendwelche Bestimmungen einer Bundesverfassung zu beschließen, die geeignet wären, dem künftigen Ausbau den Weg zu verlegen und künftige Entwicklungen in Richtungen hineinzudrängen, die unheilvoll genannt werden müßten
- glaubt, daß nach den preußischen Siegen jetzt, 1867, die Stunde gekommen sei, die Wünsche der preußischen REGIERUNG und die des norddeutschen Volkes zu vereinigen
- spricht sich gegen einen bloßen Beitritt der verbündeten norddeutschen Staaten in den preußischen STAAT aus, weil das zur Paralyse des Parlaments führen muß, andererseits gibt er zu bedenken, daß Vorschläge von 1848, die auf die Schaffung eines schweizer oder amerikanischen Systems hinwirkten, bloß eben monarchisch, fehlschlugen, weil es dafür keine breite Basis bei den Deutschen gegeben habe
- plädiert gegen eine straffe Zentralgewalt, denn die würde es den süddeutschen Staaten nicht ermöglichen, einem solchen Verbund beizutreten und will statt dessen einen losen Bund für den Norden, der es den süddeutschen Staaten möglich macht, durch Sonder-STIPULATION über die militärischen Verhältnisse der vollständigen Absorbierung durch die Zentralgewalt zu entgehen
- es gälte, eine Balance zwischen starkem Staat und freiheitlicher Entwicklung der einzelnen Teile zu gewährleisten
- bezweifelt, daß das PARLAMENT in seinen Befugnissen von 1867 in der Lage sein kann, eine eigentliche konstitutionelle verantwortliche REGIERUNG im Sinne einer parlamentarischen VERFASSUNG herzustellen und will darauf verzichten, denn das Parlament muß letztlich nur eine Sache leisten und darüber auch die MACHT haben: das GELD-Bewilligungsrecht, also den Staatshaushalt
- betonte in seiner Rede zum § 3, daß man zwischen Verfassung und Gesetz unterscheiden müsse und nicht versuchen dürfe, in einen Verfassungstext all das EINZELNE schreiben zu wollen, was ein Gesetzestext präziser und zeitgemäßer leisten könne
- brachte weiters zur SPRACHE, daß eine Beschäftigung mit Grundrechten Monate in Anspruch nähme, zumal man sie dann auch gesetzlich fixieren wollen würde, was ein neues Problem aufwürfe, ob nämlich die beratende Versammlung dazu überhaupt legitimiert sei… kurzum: Twesten unterstützte seinen Vorredner Karl Braun dahingehend, die diesbezüglich eingereichten Anträge von SCHRADER und AUSFELD abzulehnen, um sich nicht wie in der Paulskirche zu verzetteln
- trat in der Diskussion um den § 32 im Norddeutschen Reichstag für die Bewilligung von Diäten auf und begründete das damit, daß in den deutschen Parlamenten Diäten gezahlt würden: Ausnahmen Mecklenburg, Reuß und Anhalt
- differenzierte die Intentionen der verschiedenen Anträge zum Abschnitt XI (Bundes-Kriegswesen) und sprach sich dafür aus, den § 61 anzunehmen, denn man müsse jetzt erst einmal einheitliche Führungsstrukturen schaffen, bevor man sich an die Ausarbeitung der Einzelheiten machen könne
- machte darauf aufmerksam, daß sich die preußische Regierung 57 Millionen Thaler (1,84 Milliarden €) geborgt habe, also auf alle Eventualitäten vorbereitet sei → forderte dazu auf, das Pauschquantum (den verfassungsrechtlich fixierten Mindestetat für das Heer von 225 Thalern je Mann, ca. 67,5 Millionen Thaler) nur bis 31.12.1871 zu genehmigen
- stimmte KANTAK gegen SCHERER zu, daß es kein norddeutsches VOLK gäbe, und verwahrte sich gegen Scherers Unterstellung, das preußische Abgeordnetenhaus habe sich ein Veto gegenüber den Beschlüssen der beratenden Versammlung des Norddeutschen Bundes vorbehalten

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