- in diesem BEGRIFF vereint sich zeitübergreifend jeder BERUF in seiner BEDEUTUNG und Verpflichtung für die Gemeinschaft aller Volksgenossen → Grundgedanke: Pflicht des einzelnen für die Gemeinschaft, die dann aber für jedes ihrer Glieder haftet, auch für den Beamten und seine Hinterbliebenen;
- das RECHT des Menschen zu verwalten ist PFLICHT zugleich, mit der Besorgnis, diesem Amt zu nahegetreten zu sein (KANT)
auch Amtsgruppe Abwehr
- setzte im Laufe seiner TÄTIGKEIT ca. 25000 professionelle und AMATEUR-Spione ein, davon 4000 Offiziere → Agentenanwerbung
- es war nicht Aufgabe der Abwehr, die Abrüstung Frankreichs nach 1940 zu überwachen, außerdem gab es keine nachrichtendienstlichen Aktivitäten im unbesetzten Frankreich bzw. Nordafrika, was CANARIS dann auf französische Truppen in Nordafrika einschränkte
- gliederte sich bis 1944 wie folgt
Abw. I - SPIONAGE und AUFKLÄRUNG
Hauptinteresse: FRANKREICH, Tschechoslowakei, Polen, ENGLAND, RUßLAND, spanischer Bürgerkrieg
Nebeninteresse: Belgien, SCHWEIZ, Jugoslawien, Rumänien, USA
verbotene Länder: ÖSTERREICH, ITALIEN, Ungarn, Finnland, Estland, JAPAN, Bulgarien
Abw. II - DIVERSION, SABOTAGE und psychologische Kriegsführung; dazu die Sondereinheit „Brandenburg“
Abw. III - Bekämpfung feindlicher Spionage und Sabotage, sowie Unterwanderung ausländischer Geheimdienste
nach Aussagen von BENTIVEGNI
- betrieb mit Hilfe der Militärattaches und Auslandsliteratur Spionage und Erkundung und unterstütze ausländische Organisationen
Zentralkartei und -archiv