- die Gewöhnung an eine immer wiederkehrende tatsächliche Aufeinanderfolge, die bewirkt, daß man diese Folge für NOTWENDIG hält
- es gibt keine undefinierbare RELATION außer dem gemeinsamen Vorkommen oder in der Aufeinanderfolge
INDUKTION durch bloße Enumeration ist keine stichhaltige Beweisform (HUME)
- Tätigwerden der URSACHE
- ihre Geltung nach Naturgesetzen fällt da weg, wo es sich um Ansichseiendes, um noumena handelt
Zustandspassiv: POTENZ, weil zeitabhängig
- der Zeitprozeß ist ein ARGUMENT für das Ursächliche; ohngefähr, alles ist eine Frage der ZEIT (KANT)
- nur eine von den Bestimmungen des universellen Zusammenhangs
- die wechselseitigen Übergänge (LUKACS)
- der BEGRIFF der WECHSELWIRKUNG ist nichtig, weil die WIRKUNG nie die URSACHE ihrer Ursache sein könne (SCHOPENHAUER)
- ein abendländisches, genauer ein Barockphänomen (SPENGLER)
Descartes sieht ein Übergreifen des Ichs über das Kausale, eine innere KONTINUITÄT der Philosophie, das Ich ist hierbei nicht nur in der Subjekt-Objekt-Kausalität zu denken. Leibniz dagegen setzt ein KAUSALITÄTSPRINZIP, nach dem alles irgendeiner Sache bedürfe, die dazu dienen könne, den Grund anzugeben, warum dies mehr als in irgend einer anderen Weise existiert. So setzt er dieses PRINZIP streng durch, beschreibt Körper als von der Zentralmonade (Vernunft!) gesteuerte Monadensysteme, die zwar selbst Phänomen, aber kausalitätsbehaftet seien. Kant definiert Freiheit über den Willen, der sich aus reiner Achtung vor dem Sittengesetz dazu bekennt/bestimmt, denn in der Kausalität des Naturzusammenhangs sei keine Freiheit zu finden, meint er, somit jedes Streben nach Eudämonie unvernünftig. Man müsse sich der Kausalität seiner körperlichen Neigungen unterordnen, wäre demnach unfrei. Der Wille ist eine Art von Kausalität lebender Wesen, sofern sie vernünftig sind, und Freiheit würde Eigenschaft von dieser Kausalität sein, da sie unabhängig von fremden sie bestimmenden Ursachen wirkend sein kann: So wie Naturnotwendigkeit die Eigenschaft der Kausalität aller vernunftlosen Wesen, durch den Einfluß fremder Ursachen zur Tätigkeit bestimmt zu werden. Humes Kausalitätsprinzip unterbricht Kants „dogmatischen Schlummer“ (Garve-Brief 1798), der die Eindeutigkeit der Zuweisung von Ursache-Wirkungsmechanismen anzweifelte und darauf verwies, daß diese Zuweisungen aus der ERFAHRUNG geschöpft seien und somit keine sicheren Erkenntnisse ausmachen könnten. Kant definiert Kausalität fortan als Tätigwerden der Ursache und in der Umkehrung praktische Vernunft als Kausalität in Ansehung ihrer Objekte (Grundlegung zur Metaphysik der Sitten, S. 448).
Bereits Thomas von Aquin befaßte sich mit der Kausalität, als er aposteriorische Gottesbeweise subsumierte:
Diese fünf Wege zur Beweislegung der Existenz Gottes, wobei das Kausale hier als Beweis für die Existenz einer obwaltenden höheren Vernunft angenommen ward, beschäftigte bereits im MITTELALTER die Denker. Kritik an Thomas kam von Wilhelm von Occam, der die Kausalität als Anmaßung des menschlichen Geistes beschrieb, um Gott zu erklären. Genauer:
Die Beihilfe des Kausalgesetzes, um Zufälle auszuschließen, ist Anmaßung des Menschen. Dagegen spricht, daß Kausalgesetze nur soweit wie die Sinne reichen und entsprechend in der hypothetischen Anwendung unsinnig seien. Die Annahme der Erstursache der Reihe ist eine weitere Anmaßung des Menschen. Dagegen spricht, daß der Geltungsbereich der Kausalität nur der der Sinnenwelt sei.
In Kants Welt ist Realität durch das Sittengesetz (das Sollen siegt über das Wollen). Kants Motto: Wir geben der Welt ihren Wert, indem wir sie in PRAKTISCH-sittlicher Arbeit dienstbar machen. Und darin liegt auch sein Verständnis praktischer Freiheit: Sie ist Bindung des Willens an die Vernunft der Notwendigkeit, in einem praktiziden Kontext die Kausalität in Ansehung ihrer, der Vernunft, Objekte. Der vernunftverständige Mensch arbeitet und gestaltet, darin liegt seine Freiheit, daß er das kann! Der Kausalität Geltung nach Naturgesetzen fällt da weg, wo es sich um Ansichseiendes, um noumena handelt. Also wird Kausalität zum Zustandspassiv, Potenz, weil zeitabhängig. Für Kant ist der Zeitprozeß ein Argument für das Ursächliche. Zeit selbst aber ist keine Projektion des Willens, kein Akt, sondern mechanisch gesetzt.
In diesem Kontext findet Kant auch den Freiheitsbeweis, der hier, um Kant erkenntnistheoretisch-ethisch zu umreißen, mitabgehandelt werden soll: Er meint, daß der Mensch in Ansehung seiner intellektuellen Kausalität frei sei nach dem, was als Objekt der Pflicht nach er sich setzt; in Ansehung der physischen Kausalität sei der Mensch unfrei, insofern er das Geschehen seiner Handlungen erklären soll, er sei dann kein freies, sondern ein in der Naturkette bestimmtes Wesen anzusehen.
Rund wird die Betrachtung des Begriffes der Kausalität durch einen Ausblick auf Metaphysisches. Nach Kant, dessen Philosophie sich wie eine Ehrenrettung der Metaphysik lesen lassen kann, besteht diese aus:
Nach Kant Schopenhauer! Für den gibt es keine Imperative, nur Beschreibungen, denn zwar sei der intelligible menschliche Wille frei, in der WIRKLICHKEIT jedoch unterliege er in der Realität dem Gesetze der Kausalität. Bumm! Ein Rückschritt? Der Mensch müsse nach Schopenhauer dem Sein gehorchen und seinen Willen adaptieren, das ist ein operari sequitur esse (Die Arbeit folgt dem Sein.). Schopenhauer wendet sich gegen Hegels Dialektik und nennt diese nichtig, weil die Wirkung nie die Ursache ihrer Ursache sein könne. Kausalität sei nur eine von den Bestimmungen des universellen Zusammenhangs (die wechselseitigen Übergänge). Letztlich verschwinden solche Fragen im Nichts, Kausalität selbst ist ein Kind des blindwaltenden Assoziationstriebes (Gomperz).
Nach Schopenhauer muß nicht auf Nietzsche eingegangen werden, dessen Kausalitätsbegriff nur eine marginale Stellung in seiner Darstellung einnahm, sondern auf einen Philosophen, der zu Schopenhauer größte Referenz besitzt, Jaspers.