LIMNAEUS

um 1630
Jurist
- schrieb die umfassendste Reichsverfassungslehre vom Anfang des 17. Jahrhunderts
- das REICH wird von der Gesamtheit der REICHSSTÄNDE repräsentiert, die das SUBJEKT der reinen MAJESTÄT ist
- diese Gesamtheit hat dem KAISER einen Teil der personalen Majestät übertragen → der Kaiser ist ein Organ der Stände, der erste Amtsträger des Staates, der keine Souveränität aus eigenem RECHT besitzt
- setzt die SOUVERÄNITÄT der Volksgemeinschaft, deshalb werden die Entscheidungen von Gremien getroffen; das Reich ist demnach eine aus aristokratischen und monarchischen Elementen gemischte STAATSFORM