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MAGISTRAT

römische Magistrate

- die praktischen Geschäfte des Alltags führend, außerdem religiöse Funktionen ausübend
- steht über dem VOLK und ist zugleich Hoheitsträger des Volkes → Entstehung des Begriffs honor, EHRE, statt DIENST
- konnten während der Amtszeit nicht zur VERANTWORTUNG gezogen beziehungsweise abgesetzt werden

ordentliche Magistrate

- ursprünglich waren beide Konsuln die ordentlichen Magistrate → erst, als auch andere Beamte gewählt wurden, differenzierte sich die Aufgabenverteilung
- ab ca. 367 v.Chr. - Gesetze des LICINIUS und SEXTUS - wurden auch Plebeijer zu Konsuln gewählt
- es wurde ab 366 v.Chr. Prätoren, bis 337 aus den Reihen der PATRIZIER, gewählt, die für die innere SICHERHEIT SORGE trugen und erst später die Straf- und Gerichtsbarkeit innehatten
- nach OVINIUS wurde das Amt der Zensoren eingeführt, mit Aufgaben der Zensuseintreibung, der ORGANISATION der Triben und später der Sittenwacht → ab 351 v.Chr. auch Plebeijer zu Zensoren, ab 337 v.Chr. mußte ein ZENSOR Plebeijer sein
- durch SULLA wurden zahlreiche Reformen durchgesetzt

Altersbegrenzungen: QUÄSTOR +30; PRÄTOR: +39; Konsul: +42, dazu mußte man zwei Jahre nach einem Amt warten, um ein neues Amt zu erhalten; Wiederwahl frühestens nach zehn Jahren