SCHÖFFENGERICHT

- galt in DEUTSCHLAND bis ca. 1450 uneingeschränkt → BASIS war das GEWOHNHEITSRECHT, durch mündliche TRADITION bewahrt
- an seine Stelle trat ab 1450 im Rahmen der Herausbildung der landesherrlichen Zentralisierungstendenzen im STRAFRECHT der schriftliche PROZEß (Danker)