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SKLAVE

- wer sich von seinen Gelüsten leiten läßt und seine wahren Interessen - Ausprägung der VERNUNFT - nicht zu erkennen vermag (SPINOZA)

Sklaven im klassischen Griechenland

- auf KRETA bevorzugt Ausländer
- in ATHEN bevorzugt SKYTHEN
- in Athen ca. ¼ der Bevölkerung, max. 100.000 in Attika
- der AUSSAGE eines Sklaven vor GERICHT wurde nur dann geglaubt, wenn sie unter FOLTER bestätigte wurde
- der freie Grieche durfte auch die Sklaven anderer vor Gericht ziehen und hatte dem Besitzer für den Fall des Arbeitsausfalls (durch Verstümmlung oder TOD des Gefolterten) ein Entgelt zu entrichten
- hielt im Unterschied zum Herren die Oberarme nackt

römische Sklaven

- im UNTERSCHIED zu den griechischen Sklaven konnten sie nirgendwo Asyl finden beziehungsweise in Anspruch nehmen
- nicht nur Kriegsgefangene, sondern auch Verstoßene, Schuldner, enterbte Kinder, verurteilte Kriminelle
- grob einzuteilen in Landsklaven, familia rustica, und Stadtsklaven, familia urbana
- die Nachkommen der Sklaven waren EIGENTUM des Herrn, auch Kinder zwischen Sklaven und Freien waren Sklaven
- die EHE war Sklaven nicht gestattet, wohl aber ein ZUSAMMENLEBEN, contubernium