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EIKE
Eike von Repgow
1180-1235
- entstammt der edelfreien FAMILIE derer von Repichau bei Dessau
- sein Dienstherr war Heinrich I. von Anhalt, aber er arbeitete auf Veranlassung Hoyers von Falkenstein
- ein MINISTERIALE des Stiftsvogtes von Quedlinburg und Halberstadt übertrug viele Schriften ins Niederdeutsche
- seine Anmerkungen fußen auf dem ostfälischen RECHT und führten zu einer Vereinheitlichung des Rechts im nordostdeutschen RAUM - später breitete sich seine Spiegelung des Gewohnheitsrechts in DEUTSCHLAND aus - und widerstand der Rezeption des römisch-kanonischen Rechts
Lehre
- das RECHT ist überkommen, es paßt nicht jedem
- Gott SELBST ist das Recht - das Recht ist göttlichen URSPRUNGs → deshalb ist ihm das Recht so teuer
- durch die Kodifizierung des Rechts im Sachsenspiegel sollen die alten Verhältnisse bewahrt werden
Sachsenspiegel
1235
- erstes Prosawerk in deutscher SPRACHE
- trennt Lehens- vom Landrecht
- teilt die politischen Rechte in sieben Stufen ein: KÖNIG, geistliche Fürsten, weltliche Fürsten, freie Herren, Massen der schaffenden Leute, unklar
- bezeichnet den gewohnheitsrechtlichen Tatbestand als RECHTSPRINZIP → NATURRECHT
- weist die Ansprüche des Papstes, in Deutschland Recht SPRECHEN zu dürfen, zurück → Gregor XI. verurteilt mit der Bulle salvator humani generis 1374 vierzehn Artikel des Sachsenspiegels
- vertritt die ZWEISCHWERTERLEHRE, wobei sie gleichberechtigt sind