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gerber

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GERBER

Karl von Gerber

1823-91
POLITIKER
- besaß den persönlichen Adelsbrief Württembergs 1859 und den erblichen Sachsens 1878
- heiratete nach dem frühen TOD seiner ersten FRAU deren neun Jahre jüngere Schwester und hatte mit beiden mehrere Kinder
- betonte in seiner ersten REDE im Norddeutschen Reichstag, daß der Verfassungsentwurf der verbündeten Regierungen von 1867 ein aus praktischen Erwägungen heraus Geschaffenes sei, kein, wie sonst in DEUTSCHLAND üblich, aus theoretischen Überlegungen heraus entstandenes ideelles Konstrukt
- betonte, daß der Verfassungsentwurf dazu diene, einen Friedenszustand in Deutschland herzustellen, dem die Süddeutschen in kurzer ZEIT beitreten werden und zudem soll dieser Entwurf Rechtsverhältnisse statuieren und volkswirtschaftliche Freiheiten eröffnen, die durch parlamentarische Nachfolger ausgestaltet werden möge
- äußerte in seiner zweiten Rede vor dem Norddeutschen Reichstag seine Enttäuschung über den Rechtsparagraphen (§ 4) des Verfassungsentwurfs, da in ihm nichts über die ZUKUNFT eines sehnsüchtig erwarteten gemeinsamen deutschen Rechts gesagt worden sei
- vermutete, daß diese Spezifikationen deshalb fehlten, weil der Entwurf wie bei den politischen und wirtschaftlichen auf der Basis der freien Vereinigung fuße
- der Reichstag müsse sich den direkten Einfluß auf die Gesetzgebung und damit die sittliche Volksbildung sichern, allerdings sprach er sich gegen eine doktrinäre Kodifizierung aus, die niemals alle Interessen wahren könne
- lobte die Amendements der Abgeordneten ERXLEBEN, ZACHARIÄ und JENSEN in seiner Rede zum § 11, die auf die Fixierung der Ministerverantwortlichkeit hinausliefen
- beschrieb den Verfassungsentwurf der verbündeten Regierungen als zu wenig abstrakt, so daß er auf ein höheres Niveau gehoben werden müsse, was mit Hilfe der Amendements geschehen könne; andererseits nennt er den Entwurf praktisch und damit geeignet, um die kommenden Aufgaben zu lösen

gerber.1386876723.txt.gz · Zuletzt geändert: 2019/07/28 13:34 (Externe Bearbeitung)