GEWALTENTEILUNG
Kontrolle und KRITIK;
- Trennung von Legislative und Exekutive zwecks Gewaltenteilung → Unabhängigkeit (LOCKE)
- Für die DEMOKRATIE ist der Wert des Individuums multiplizierbar und dadurch der Majoritätsabsolutismus bedingt, während der unendliche Individualwert des LIBERALISMUS (faßt das Einzelwesen als unendlichen Wert) begriffsnotwendig auch durch den Wertgehalt einer so großen MEHRHEIT überüberbietbar ist. Der LIBERALISMUS huldigt deshalb der Gewaltenteilungslehre Montesquieus, deren SINN es ist, die beiden Anwärter des ABSOLUTISMUS, Monarch und Majortität, zugunsten der unversehrten Freiheitsrechte des Individuums als ein tertius gaudens (lachendes Drittes) gegeneinander auszuspielen. Die DEMOKRATIE verwirft dagegen mit ROUSSEAU die Gewaltenteilung, weil sie den dadurch bekämpften Majoritätsabsolutismus ihrerseits gerade anstrebt. (Radbruch)
- funktioniert nur im Kontext einer gesetzlichen Bindung jeder Gewalt, wobei das allgemein geltende Gesetz und die konkrete (exekutive) Anordnung unterschieden werden muß (SCHMITT)