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gneist

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GNEIST

Rudolf Gneist

ab 1888 von Gneist
1816-95
JURIST und POLITIKER
- trat in seiner ersten REDE vor dem Norddeutschen Reichstag für die rechtliche Verantwortlichkeit der Minister auf, denn VERANTWORTLICHKEIT grundsätzlich zu negieren hieße das RECHT zu negieren, ABER: bevor man einen Minister verantwortlich machen kann, muß man seinen Aufgabengebiet detailliert bestimmt haben, ergo ein Verwaltungsrecht kodifiziert haben
- wenn man die Ministerverantwortlichkeit für diesen Verfassungsentwurf annähme, würde man auf den Entwurf einen Pfropf setzen, der die Ministertätigkeit hemmen würde und sie jedem und jeder KRITIK aussetzte: man solle zuerst ein Verwaltungsrecht schaffen, dann könne man auch die Minister verantwortungsvoll zru Rechenschaft ziehen
- stellte klar, welche MACHT der REICHSTAG bisher schon habe: er bestimme über die Gesetze in Finanz-, Justiz-, Polizei- und Kirchenfragen und lasse sich hier auch nicht durch die Exekutive ausschalten, denn Gesetzesänderungen sind ohne den Reichstag nicht zu machen
- eine verfassungsrechtlich konzedierte Ministerverantwortlichkeit würde diese der Macht der tagespolitischen Mehrheitsverhältnisse aussetzen
- differenzierte die französische und englische Verfassung von der deutschen

gneist.1386967661.txt.gz · Zuletzt geändert: 2019/07/28 13:36 (Externe Bearbeitung)