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gneist

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GNEIST

Rudolf Gneist

ab 1888 von Gneist
1816-95
JURIST und POLITIKER
- trat in seiner ersten REDE vor dem Norddeutschen Reichstag für die rechtliche Verantwortlichkeit der Minister auf, denn VERANTWORTLICHKEIT grundsätzlich zu negieren hieße das RECHT zu negieren, ABER: bevor man einen Minister verantwortlich machen kann, muß man seinen Aufgabengebiet detailliert bestimmt haben, ergo ein Verwaltungsrecht kodifiziert haben
- wenn man die Ministerverantwortlichkeit für diesen Verfassungsentwurf annähme, würde man auf den Entwurf einen Pfropf setzen, der die Ministertätigkeit hemmen würde und sie jedem und jeder KRITIK aussetzte: man solle zuerst ein Verwaltungsrecht schaffen, dann könne man auch die Minister verantwortungsvoll zru Rechenschaft ziehen
- stellte klar, welche MACHT der REICHSTAG bisher schon habe: er bestimme über die Gesetze in Finanz-, Justiz-, Polizei- und Kirchenfragen und lasse sich hier auch nicht durch die Exekutive ausschalten, denn Gesetzesänderungen sind ohne den Reichstag nicht zu machen
- eine verfassungsrechtlich konzedierte Ministerverantwortlichkeit würde diese der Macht der tagespolitischen Mehrheitsverhältnisse aussetzen
- differenzierte die französische und englische Verfassung von der deutschen, die ein halb bundesstaatlich, halb föderatives Gebilde aus über 20 exekutiven Gewalten integrieren müsse, was bedeutet, daß man zuerst das Dach setzen müsse
- sprach sich für die Annahme des Antrages Bennigsens zum § 11 aus, der eine Beschwerderecht einzelner Landesherren gegen die Exekutive durchsetzen wollte

gneist.1386968641.txt.gz · Zuletzt geändert: 2019/07/28 13:36 (Externe Bearbeitung)