imputabilitaet
IMPUTABILITÄT
- Zurechnungslehre
- verbindet sich mit PUFENDORF → ZURECHNUNGSFÄHIGKEIT folgt danach aus dem WILLEN des Menschen, dessen mutmaßlicher WILLENSFREIHEIT, womit die Straftat hinsichtlich ihrer Gewolltheit durch den Straftäter befragt werden muß → FREIHEIT ist also der eigentliche GRUND der Imputabilität der HANDLUNG
- eine nicht FREI gewollte Tat könne strafrechtlich nicht verantwortbar sein;
- VERANTWORTLICHKEIT des EINZELNEn (KANT)
imputabilitaet.txt · Zuletzt geändert: 2024/10/04 07:17 von Robert-Christian Knorr