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KARLSBADER BESCHLÜSSE

1819, 1824 erneuert und bis 1848 in Kraft
- ausgearbeitet zur Stärkung der inneren Sicherheit, nachdem ein nationalistischer STUDENT den Dichter August von Kotzebue getötet hatte
- an der Ausarbeitung der Bestimmungen war unter Federführung Metternichs Adam Müller beteiligt
- verboten wurde das Turnen, Kniebeugen, Rumpfbeugen; Burschenschaften standen unter Beobachtung → zahlreiche Verhaftungen und Verurteilungen zu Festungs- oder Gefängnishaft
- Verbot von allem, das im Verdacht stand, Religion und Moral zu untergraben
- Verbot nationaler Symbole und Schriften, u.a. von Fichtes „Reden an die deutsche Nation“, Schleiermachers Predigten und Arndts Schriften
- auch GNEISENAU, Hardenberg und andere Patrioten standen unter Generalverdacht, die Ruhe und ORDNUNG stören zu wollen
- die Durchführung der weitgehend restriktiven Maßnahmen wurde in den einzelnen Ländern des Deutschen Bundes sehr unterschiedlich gehandhabt: streng in PREUßEN, ÖSTERREICH, Nassau, Baden; eher lasch in Bayern, Württemberg und Sachsen-Weimar

karlsbader_beschluesse.1508674449.txt.gz · Zuletzt geändert: 2019/07/28 13:51 (Externe Bearbeitung)