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LEHRER

- da er meist mehr weiß als diejenigen, die er belehren muß, steht er vor dem Problem der Wissensmitteilung; seine Meisterschaft muß darin bestehen, das Belehrende, gegen das sich KUNST sträubt, so gut es geht, zu verbergen (de Bruyn)
- Ein Lehrer, der das GEFÜHL an einer einzigen guten TAT, einem einzigen guten GEDICHT erwecken kann, leistet mehr als einer, der UNS ganze Reihen untergeordneter Naturbildungen der GESTALT und dem Namen nach überliefert. (GOETHE)
- je gewissenhafter er es vermeidet, seinerseits dem Zuhörer eine Stellungnahme oktroyieren oder suggerieren zu wollen, desto eher wird er Verantwortungsgefühl, Klarheit und PFLICHT schaffen (WEBER)

Pflichten des Lehrers

  • Treuepflicht: nach dem Diensteid steht der Lehrer auf dem Boden des GG
  • muß Dienstpflicht erfüllen
  • Gehorsamspflicht
  • Residenzpflicht (wohnhaft am Schulort)
  • Remonstrationspflicht (Weigerungspflicht), d.i. die Pflicht, gegen widersinnige und unverständliche Entscheidungen von Vorgesetzten Protest einzulegen
  • Pflicht zur Ordnung und Ordnung zur Pflicht
  • Verschwiegenheit
lehrer.txt · Zuletzt geändert: 2019/07/28 16:16 von 127.0.0.1