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notorietaet

NOTORIETÄT

auch Notorität
- Inanspruchnahme des Augenscheinlichen vor Gericht oder dem PARLAMENT, GEWIßHEIT: beispielsweise mußten vor dem REICHSTAG die Gewählten zugeben, daß sie es sind, die gewählt worden sind, weshalb sich mancher, z.B. FÜRST zu Solms-Hohensolms-Lich, auf Notorität berief

notorietaet.txt · Zuletzt geändert: 2019/07/28 14:18 von 127.0.0.1