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reichsstaatsrecht

REICHSSTAATSRECHT

- wurde um 1700 als ius publicum imperii in der juristischen LITERATUR und an den Hochschulen um seiner SELBST willen behandelt
- zuerst entwickelten die protestantischen Universitäten Jena und Gießen hier Konzepte
- Gießen verteidigte die Monarchenstellung des Kaisers durch einen Gelehrten namens Antonius, in Jena wurde das STAATSRECHT als eigenständiges Fach durch einen Gelehrten namens ARUMAEUS konzipiert, wobei der STAAT dem HERRSCHER übergeordnet sei

reichsstaatsrecht.txt · Zuletzt geändert: 2019/07/28 14:21 von 127.0.0.1