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stillschweigen

STILLSCHWEIGEN

- Es kann unmöglich durch stillschweigende GENEHMIGUNG des Reichstags irgend ein allgemeines PRINZIP, welches auf die allgemeine Behandlung der Wahlen bedeutenden Einfluß hat, ratifiziert sein; sondern es kann durch dieses Stillschweigen höchstens konstatiert sein, daß kein Widerspruch gegen den Ausspruch der Abteilung geschehen ist; denn einen allgemeinen Ausspruch darüber zu tun, war der Reichstag gar nicht veranlaßt. (WALDECK)

stillschweigen.txt · Zuletzt geändert: 2019/07/28 16:23 von 127.0.0.1