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THIELAU

Heinrich von Thielau

1798-1877
Finanzfachmann und POLITIKER
- betonte in seiner ersten (kurzen) REDE vor dem Norddeutschen Reichstag, daß es es um die BILDUNG eines Bundesstaates ginge, in dem jeder bestimmbare Rechten und Pflichten habe, die u.a. in den Einzelbestimmungen des § 4 formuliert werden müßten
- verwahrte sich gegen die Unterstellung, die kleinen Staaten seien ein ÜBEL oder hätten weniger bürgerliche Freiheiten
- gab an, nicht zur Konstituierung eines Einheitsstaates nach Berlin gekommen zu sein, sondern zu der eines Bundesstaates
- sprach sich gegen die abgestufte VERANTWORTLICHKEIT in den Ausschüssen aus, die BENNIGSEN mit Hilfe eines Amendements zum § 12 doch noch in die VERFASSUNG bringen wollte, nachdem die Ministerverantwortlichkeit vom Reichstag bereits mit 2/3-MEHRHEIT abgelehnt worden war
- nachdem dieses Amendement abgelehnt worden war, versuchte es Bennigsen über ein Amendement im § 16, den Bundeskanzler zu einem eigenen Verantwortlichkeitsbereich zu machen, der letztlich vom Parlament würde kontrolliert werden können, was Thielau in seiner Entgegnung auf WALDECK darlegte und entsprechend ablehnte, wobei er sich auf GNEIST berief

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