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morgengabe

MORGENGABE

- v.a. im MITTELALTER gebräuchlich: Mitgift, die der Gatte nach der Hochzeitsnacht erhielt → fränkisches RECHT
- nach sächsischem Recht gab der Gatte seiner FRAU etwas → Otto I. schenkte der englischen Königstochter Edith Gebiete um MAGDEBURG
- zu Gottfrieds Zeiten hatte sich die sächsische Variante als Variante der Witwenversorgung durchgesetzt

morgengabe.txt · Zuletzt geändert: 2019/07/28 16:17 von 127.0.0.1