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SCHLEIDEN

Rudolf Schleiden

1815-95
JURIST und POLITIKER
- trat gegen den Verfassungsentwurf der verbündeten Regierungen im Norddeutschen Reichstag auf
- bestritt die Rechtmäßigkeit der Annexion Schleswig-Hosteins durch PREUßEN, zugleich aber sah er die Lebensnotwendigkeit für Schleswig-Holstein, Bestandteil des Norddeutschen Bundes zu sein
- sprach die rechtliche Unklarheit bezüglich des Verhältnisses des einzelnen Bundesstaates zum Zentralgewalt an und machte das am Beispiel Preußen deutlich:

  • Preußen kommt als einer der Bundesstaaten im Verfassungsentwurf vor;
  • der König von Preußen tritt als ein Präsident des Bundes auf;
  • der König von Preußen tritt als Bundesfeldherr auf und
  • der König von Preußen tritt als König von Preußen auf

- schlug vor, daß der König von Preußen nur in EINER Eigenschaft auftreten dürfe, als Oberhaupt des Bundes, wodurch er auch Oberbefehlshaber und Präsident ist → der Unterschied läge darin, daß mit Schleidens Vorschlag aus Hausmachtpolitik Reichsmachtpolitik geformt würde
- war sich uneins: einerseits konzediert er die historische BEDEUTUNG Preußens und führt Don Carlos III/10 an, womit die Annexion Schleswig-Holsteins politisch-moralisch gerechtfertigt wäre; andererseits begreift er diese Annexion als Anfang einer sittlichen Aufgabe, die noch zu erfüllen sei und das ganze Deutschland beträfe, was hier bedeutet: Preußen sei DEUTSCHLAND eine Gesamtverfassung schuldig!
- das anberaumte Zoll-PARLAMENT reiche zur Einheit nicht aus, sondern: man müsse einen bundesstaatlich-organisierten Verfassungsentwurf bewerkstelligen, dem die süddeutschen Staaten beitreten könnten
- forderte für den REICHSTAG das BUDGETRECHT für alle Kommissarien (Ministerien)
- forderte fürs Ganze verantwortliche Behörden, die nicht durch einen Befehl des Bundes-Oberhauptes einer strafrechtlichen Verantwortlichkeit enthoben sind
- begrüßte die geplante Einrichtung eines Fürsten-Oberhauses für das ganze Deutschland und glaubte, die Namen von sechs freudig erregten süddeutschen Souveränen nennen zu können, die dort einzutreten wünschten
- forderte die Einsetzung eines Bundesgerichts-Hofes, der das Verfassungswerk erst kröne und bezog sich hierbei auf den Deutschen Bund, dem ein solches Gericht gefehlt habe, obwohl HARDENBERG und HUMBOLDT es bereits 1815 gefordert hatten
- sprach sich gegen die Gründung deutscher Kolonien aus, die im Verfassungsentwurf der VERANTWORTUNG des Bundes übertragen werden sollten, die einer starken Marine bedürften und es sei ein Glück, daß Deutschland bisher keine starke Marine gehabt habe: stellte diesbezüglich fest, daß § 50 des Entwurfes dem Reichstag das Budgetrecht über die Marine ordiniere
- fragte die Bundes-Kommissäre an, ob eine KOLONISATION resp. die Errichtung von Flottenstützpunkten des Norddeutschen Bundes geplant sei, worauf ihm Karl von Savigny verneinend antwortete
- machte während der Diskussion über den Abschnitt VI (Zoll) darauf aufmerksam, daß HAMBURG und Altona schon längst eine wirtschaftliche Union bildeten
- in seiner dritten Rede äußerte er seine von den Kollegen kritisch aufgenommene Meinung zur Militärpolitik Preußens, Abschnitt IX:

  • in einem Verfassungsdisput ginge es nur um allgemeine Auffassungen, nicht aber um Etatfragen: er sei wie der Großteil des Hauses für eine starke Flotte, die sich gegen Piraten einsetzen ließe, für den Schutz der eigenen Handelsmarine gegenüber allen Gegnern und eine wirksame Ergänzung für weltweite konsularische Aktivitäten bilden kann;
  • die Tendenz der Zeit ginge zur Rechtsgleichheit, was andererseits den Selbstschutz der Handelsschiffe wie noch zu Hanse-Zeiten obsolet erscheinen lasse, denn schließlich könne man mit Hilfe von Handelsverträgen mehr Schutz erreichen und würde dann auch nicht in kriegerische Auseinandersetzungen geraten wie kürzlich erst andere Nationen in Valparadiso, als dort zahlreiche Kriegsschiffe, die im Hafen lagen, bei einem Bombardement zerstört worden waren;
  • RUßLAND, Schweden und Dänemark zusammen haben 37000 Mann in der Marine; FRANKREICH gibt 138 Millionen Francs p.a. (37,2 Millionen Thaler) für die Marine aus, AMERIKA 16,5 Millionen $ (23 Millionen Thaler), ENGLAND 11 Millionen ₤ (75 Millionen Thaler) und der Norddeutsche Bund 10 Millionen Thaler → der Plan einer deutschen Flotte wurde auch 1848 nur schlecht verwirklicht, denn statt der geplanten 10 Millionen Taler kamen nur 4 Millionen Gulden (2,7 Millionen Thaler) zusammen, von denen zehn schlechte Schiffe gebaut wurden, die Palmerston, nachdem er sie bei Helgoland gesichtet hatte, als Piratenschiffe bezeichnete;
  • weder Preußen noch ÖSTERREICH setzten sich in den letzten Jahrzehnten für die Schaffung einer Flotte ein, halbherzige Versuche dreier Flotten (Ostsee, Nordsee und Adria), die am 2. April 1852 aufgelöst wurden, 1853 sollte eine Vereinigung der Flotten erfolgen… Anfänge → das muß ein Ende haben!
schleiden.txt · Zuletzt geändert: 2019/07/28 16:22 von 127.0.0.1