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STAHL

Friedrich Julius von Stahl

1802-61
Rechtsgelehrter und Politiker
- aus innerer Überzeugung 1819 zum PROTESTANTISMUS konvertierter bayrischer Jude aus einer Kaufmannsfamilie
- vermittelte zwischen positivem und NATURRECHT bzw. Vernunftrecht (das es per se nicht geben kann), denn es gibt nur das geltende, zu anwendbaren Normen ausgestaltete positive Recht, und stellte der politischen ROMANTIK das Konzept einer konstitutionellen ORDNUNG entgegen, das er aus dem PRINZIP des persönlichen Gottes und dessen SCHÖPFUNG entwickelte
- stärkte die konservativen Elemente in PREUßEN
- im Kirchenrecht der Versuch einer neuen Apostelei (Bußmann)

Lehre

Prämisse: der lebendige und persönliche GOTT
- Als beherrschende und einigende MACHT des menschlichen Zusammenlebens müßte dem,nach zwangsläufig eine THEOKRATIE gefordert werden, denn im gegebenen Zustande würde diese Herrschaftsform das Gesamtziel einer sittlichen WELT realisieren wollen. Doch wäre eine solche Herrschaftsform eine gefährliche Anmaßung, denn diese Herrschaftsform würde durch menschliche Organe in selbständiger Macht ohne göttlichen Einfluß vertreten werden müssen. Daher ist die sittliche Welt in dieser Übereinstimmung (mit dem persönlichen und lebendigen Gott) die bürgerliche ORDNUNG.
- GERECHTIGKEIT wird über die Durchsetzung einer anerkannten ethischen Ordnung erreicht, was gegeben ist, wenn die göttliche Weltordnung als GESETZ und Ansehen des Staates und das RECHT des einzelnen auf Entfaltung in seinen persönlichen Lebensverhältnissen gleichermaßen in Geltung stehen
- die Stände sind beizubehalten (weil historisch entwickelt), aber ein Partikularismus der Stände oder eine Scheidung der menschlichen GESELLSCHAFT in zwei Klassen, eine höhere der Kopfarbeit und eine niedere Klasse der Handarbeit, ist abzulehnen: das VOLK soll einen Mittelstand bilden, weil das wirtschaftlich und sittlich gesund ist
- dem KOMMUNISMUS liegt eine sittliche WAHRHEIT zugrunde, daß jedes INDIVIDUUM absoluter ZWECK ist und daß jedes besitzende Individuum die MASSE der Nichtbesitzenden nicht ihrem Geschicke überlassen darf → VERANTWORTUNG (!)

Staatsbegriff

- die Mitte zwischen den liberalen und demokratischen Staatsentwürfen, die auf der AUTONOMIE der Einzelpersönlichkeit aufbauen, und dem auf dem PRINZIP der ungebundenen personalen Herrschaft aufbauenden monarchischen Staatsentwurf - z.B. Adam Müller -, also ein Staatsentwurf, der sowohl konservativ ist als auch demokratische und liberale Elemente enthält, eine Art von konservativem Konstitutionalismus, also ein Staat, der jedem sein Recht auf Entwicklung beläßt und ihm zugleich aus der TRADITION gewonnene Pflichten auferlegt, ein Rechtsstaat

  • Prinzip der Legitimität (das steht gegen die Annahme einer Volkssouveränität)
  • Prinzip der Konstitutionalität (das steht gegen das personengebundene Herrschaftsprinzip des KONSERVATISMUS)
  • Prinzip der Repräsentation (setzt das in Gesetzen fixierte Recht durch, die über allen stehen)
stahl.1360054435.txt.gz · Zuletzt geändert: 2019/07/28 14:31 (Externe Bearbeitung)