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WAGENER

Hermann Wagener

1815-89
POLITIKER und Journalist
- stand als leitender Herausgeber der Preußischen Kronenzeitung dem konservativen GEIST in PREUßEN vor
- hatte sich Meriten im Kampf gegen den Magdeburger Lichtpastor Uhlich erworben
- in seiner ersten REDE vor dem Norddeutschen Reichstag sprach er sich für die Annahme des von den verbündeten Regierungen vorgeschlagenen Verfassungsentwurfs aus
- bezeichnet den Verfassungsentwurf als nüchtern und prosaisch, was zu der HOFFNUNG Anlaß gebe, daß er im GEGENSATZ zu den vorigen idealischen Verfassungsentwürfen auch WIRKLICHKEIT werde, denn er behauptete, daß man 1867 endlich erlöst sei von den Banne der Theorien und Phrasen
- betrachtete den Widerspruch gegen den Entwurf als Folge einer Ablehnung dieser Widersprüchler gegen die offene Militär-Budgetierung und meinte, es sei doch eigentlich zu erwarten gewesen, daß wegen der Siege der letzten Jahre diese Gegner den Militärhaushalt als ein noli me tangere begriffen und nicht darauf insistieren sollten, hier einschreiten zu dürfen
- sprach sich für das nationale Gemeinschaftswerk aus, als ein von Kompromissen geprägtes Miteinander, um das Deutsche Reich zu begründen: Die conservative PARTEI in PREUßEN hat auf viele Postulate Verzicht leisten müssen, um sich mit Ihnen [den Linken] auf den BODEN der concreten Thatsachen zu stellen, um von diesem Boden aus eine neue politische ARBEIT aus in der GEGENWART zu beginnen.
- sprach sich für die Bedeutung des Norddeutschen Reichstages als einer Institution aus, die sich um den Magen des Volkes (die soziale Frage) bekümmert, nicht aber idealischen Fragestellungen nachhängt
- betonte, daß kein Landtag in Deutschland dem Reichstag vorgeordnet werden könne und die Beschlüsse des Reichstages jedem Landtag, auch dem preußischen, vorgeordnet seien
- warnte in seiner zweiten Rede vor der falschen Herangehensweise an das Verfassungswerk, indem man zuviel antizipiere, über eine künftige ARBEIT der Gesetzgebung im Bund nachdenke und darüber aktuell zu lösende Fragen vernachlässige
- hielt dem Abgeordneten WALDECK während der Diskussion zum § 5 der Verfassung des Norddeutschen Bundes vor, er würde von einer Verfassungsurkunde ine magische WIRKUNG erwarten, bezog seine anderweitigen Erfahrungen u.a. auf die Lektüre der Englischen Geschichte des Abgeordneten GNEIST, der beschrieben hatte, wie die Minister selbst auf dem Instrument der Verfassung spielten, um ihre Position gegenüber KÖNIG und Parlament zu stärken, daß konstitutionelle Rechte also eine Verantwortlichkeit des Ministers gegenüber dem Parlament umkehrten und das Parlament in Abhängigkeit zum Minister brachten (!)
- nannte den Verfassungsentwurf einen Kompromiß zwischen allen denjenigen verschiedenen lebensfähigen und berechtigten Tendenzen, Elementen und Faktoren, die überhaupt auf das Zustandekommen dieser Verfassung einen Einfluß ausgeübt haben
- vertrat die Auffassung, daß ein höherer WILLE die Tatsachen der GESCHICHTE entscheidet, jeder aber die FREIHEIT besitze, sich diesem Entwicklungsgesetz unterzuordnen oder entgegenzustellen
- behauptete, daß der Verfassungsentwurf weitgehende Vollmachten an den Reichstag übergebe, u.a. gibt sie bis auf einen gewissen Punkt das Einnahmebewilligungsrecht

wagener.1386671944.txt.gz · Zuletzt geändert: 2019/07/28 14:43 (Externe Bearbeitung)