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waldeck

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WALDECK

Grafschaft westlich von Kassel

Benedikt Waldeck

1802-70
POLITIKER
- sprach sich in seiner ersten Ansprache im Norddeutschen Reichstag gegen den Verfassungsentwurf der Regierungen aus, da dem PARLAMENT nur eine Ablehnung des Entwurfes zugebilligt worden war und kein dezisives Entwurfsrecht → will die Macht des Parlaments gegenüber der Regierung gestärkt wissen und mehr sein als Ratgeber, wobei er übersieht, daß Ablehnungsrecht auch MACHT bedeutet und die REGIERUNG zu Kompromissen zwingt
- kritisierte die Bezeichnung Reichstag, da in der Vergangenheit der Regensburger REICHSTAG nur ein Erfüllungsgehilfe österreichischer POLITIK gewesen sei
- bezweifelt, daß die im Verfassungsentwurf vorgeschlagene Präambel der Schaffung einer VERFASSUNG für die Ewigkeit kaum Bestand haben dürfte, denn auch 1648 (pax sit perpetua et generalis) und 1806 (a perpetue) glaubte man, Werke für die EWIGKEIT geschaffen zu haben
- lehnt die Schaffung des Bundesrates in der vorgeschlagenen FORM ab, da PREUßEN hier leicht in Abhängigkeit von den kleinen Fürstentümern geriete und will statt dessen die Einführung eines Oberhauses, in dem nach Maßgabe der Bevölkerungszahl Abgeordnete entsandt seien
- trat für einen konstitutionellen Verfassungsstaat ein und bezeichnete die Macht des Heerführers [der allerdings kein Beamter sein dürfe, sondern der KÖNIG SELBST (!) sein müsse], über militärische Dinge selbständig entscheiden zu dürfen, als absolutistisch und kritisierte zugleich, daß Fehlen einer notwendigen jährlichen Vorlage des Militärbudgets (das Zusammenlegen von Ordinarium und Extraordinarium, also von Nichtmilitärischem und Militärischem) vors Parlament, kurzum: Waldeck forderte das volle Budgetrecht, also das über Einnahmen und Ausgaben
- wollte die Bestimmungen über die Zusammensetzung und Dienstdauer des Heeres aus den Verfassungsbestimungen getilgt wissen, wobei er den Akzent auf die Reserve legte, nicht aber auf die Perpetuierung eines großen stehenden Heeres
- will, daß die deutschen Teile Österreichs (Deutsch-ÖSTERREICH, Böhmen, Mähren) als Bestandteile des deutschen Kreises zu einem ganzen DEUTSCHLAND stoßen und daher auch, daß eine Verfassung geschaffen würde, die dem bundesstaatlichen PRINZIP entlehnt sei, nicht aber dem absolutistischen
- forderte, daß den slawischen Bestandteilen in Schlesien, Böhmen und Mähren GERECHTIGKEIT in Deutschland widerführe, was in in einer auf die konstitutionelle Regierung hinauslaufenden Verfaßtheit des Reiches der Fall wäre

waldeck.1384379312.txt.gz · Zuletzt geändert: 2019/07/28 14:43 (Externe Bearbeitung)