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zwang

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ZWANG

- RECHT und Befugnis zu zwingen bedeuten einerlei (KANT)
- gehört zum WESEN der Regierung eines demokratischen Staates, da die MEHRHEIT die Minderheit unterdrückt (LOCKE)
- kein Weg zur TUGEND, aber äußerliche Gewöhnung zum Guten (WOLFF)

zwang.1359233465.txt.gz · Zuletzt geändert: 2019/07/28 14:49 (Externe Bearbeitung)