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gottberg

GOTTBERG

Hans Erdmann von Gottberg

1812-90
POLITIKER
- trat in seiner ersten REDE im Norddeutschen Reichstag für den Verfassungsentwurf der verbündeten Regierungen ein
- ihn verband mit BISMARCK die gemeinsame Zeit in Plamanns Erziehungsanstalt zu Berlin, wo er 1822 drei Jahre über Bismarck nach Jahns und Pestalozzis Grundsätzen beschult und erzogen wurde
- betonte am Anfang seiner Rede, daß die Versuche der letzten zwanzig Jahre [also die Zeit von 1848 bis 1867] zur deutschen Einheit zu kommen, in seiner konservativen PARTEI dato keine BEGEISTERUNG verursachten: der Versuch 1848 hätte erfolgreich sein können, wenn er sich nicht auf den BODEN der VOLKSSOUVERÄNITÄT gestellt hätte, die dem KÖNIG die ausgearbeitete VERFASSUNG unanehmbar machte
- erinnerte die Liberalen daran, daß sie stets den Vorwurf anführten, die Konservativen seien lernunfähig
- formulierte als Aufgabe die Schließung eines Gesellschaftsvertrages, bei dessen Zustandekommen die einzelnen Bundesstaaten die Teilnehmer seien und bei dessen Erfüllung die Schaffung bestimmter Organe notwendig sei, um die Aufgabe zu erfüllen → jeder muß Kompetenzen an diese Organe abtreten: das VOLK, die einzelnen Regierungen, die bisherigen Organe (Landtage)
- prononcierte die VERANTWORTUNG des Reichstags, eben als gesetzgebende GEWALT dieselbe auszufüllen
- der deutsche Staatsentwurf könne bloß die eines Bundesstaates sein, damit die süddeutschen Staaten die MÖGLICHKEIT für sich erkennen könnten, in denselben einzutreten und doch ein Gutteil AUTONOMIE zu bewahren
- nannte Bedenken gegen den Entwurf:

  • Wahlgesetz: das allgemeine, geheime und gleiche Wahlrecht für alle kann nicht immer dazu führen, daß das Volk verantwortungsbewußt (wie dieses Mal) wählt;
  • Einkammersystem [Bundesrat], der nach Majorität entscheidet, wobei diese bei den kleinen Staaten liegt;
  • die Gefahr eines stärker werdenden PARLAMENTARISMUS, der letztlich alles entscheiden will: die Aufgabe der Versammlung bestünde darin, Schranken zu setzen, für alle (!);
  • forderte die Einführung eines Oberhauses [ähnlich dem preußischen Herrenhauses] und dem Veto-Recht einer Präsidialmacht
gottberg.txt · Zuletzt geändert: 2024/06/15 06:38 von Robert-Christian Knorr