Benutzer-Werkzeuge

Webseiten-Werkzeuge


herrschaft

Dies ist eine alte Version des Dokuments!


HERRSCHAFT

- die Beschränkung der Herrschaft bedeutet nach dem NATURRECHT keine Teilung der Souveränität, denn es gibt nur einen WILLEn, der Verpflichtung gerecht zu werden
- notwendig
- wechselndes Verhältnis von herrschen und beherrscht werden, denn der bürgerrechtliche STAAT will, daß es GLEICHHEIT gibt und keinen Unterschied
Wer vorhat, richtig zu herrschen, muß vorerst beherrscht werden. (ARISTOTELES)
Grundfrage: Welche Legitimität nimmt die Herrschaft für sich in Anspruch?

drei Typen

  1. rational-legale → gestützt auf den GLAUBEN an die Gültigkeit korrekt paktierter, sachgemäßer Satzungen
  2. traditionale → gestützt an den Glauben der Gültigkeit des EWIG-Gestrigen
  3. charismatische → gestützt auf den Glauben an die zwingende Außeralltäglichkeit von GNADEngaben von Propheten…

- FREIHEIT durch vollständigen Gefolgschaftsrausch (WEBER)

beschränkt: - nicht nur an die allgemeinen Verpflichtungen gebunden, sondern auch an besondere Verpflichtungen aus dem Staatsgrundgesetz oder aus der Mitbestimmung von Ratskollegien, Reichstag oder Reichsständen

fürstliche Herrschaft

  • a) Kammergut - ALLOD – der FÜRST war zugleich GRUND-, Gerichts und Leibherr. Amtsverfassung: bürgerliche Kanzlei, fürstlicher Rat und HOF
  • b) Landesherrschaft - adlige GRUNDHERRSCHAFT – ständige Konflikte des Fürsten mit den adligen Grundherren, die zugleich die wichtigsten Mitglieder der Landstände waren
  • c) Gebiete mit Reichsritterschaft – RITTER zwischen Landsherrschaft und unmittelbarem Bezug zum KAISER → ständiges Lavieren
  • d) Hegemonialbereich – der Zugewinnbereich des Fürsten, den er als sein natürliches Einflußgebiet betrachtete und früher oder später zu erobern trachtete - Abrundungen

ottonische Herrschaft

- die Gefolgschaftstreue ist an die Person gebunden, nicht an das Amt → im REICH überwogen die personalen Beziehungen gegenüber der institutionellen Objektivierung der Herrschaft
- Otto verstand es, den ADEL vom Slawengeld fernzuhalten, FRANKEN wird IMMEDIAT

unbeschränkt

- ist nur an das Naturgesetz und die Erfüllung des StaatsZWECKs gebunden

herrschaft.1229857482.txt.gz · Zuletzt geändert: 2019/07/28 13:42 (Externe Bearbeitung)