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LEHRPLAN

Weimarer Republik

Die eigentliche Neugestaltung des Schulwesens und seiner Unterrichtsfächer begann gegen Mitte der 1920er Jahre, eingeleitet durch die Denkschrift „Neuordnung des preußischen höheren Schulwesens“, in der Unterrichtsminister Boelitz seine Grundideen zu einer Bildungsreform ausbreitete. Dabei sollten zwei konträre Grundprinzipien zusammengeführt werden. Die Einrichtung einer Einheitsschule war ebenso GEGENSTAND der Überlegungen wie die Erhaltung historischer KONTINUITÄT im Bildungswesen. Dabei sollten alle höheren Schultypen durch das Band der spezifisch nationalen Bildungsstoffe geeint sein. Eine große BEDEUTUNG innerhalb dieser Reformbestrebungen wurde vor allem dem UNTERRICHT in Staatsbürgerkunde zugeteilt, der eine Zusammenfassung verschiedener kulturkundlicher Fächer darstellte. Das methodische Grundprinzip bildete der Arbeitsunterricht, in dem die Schüler eine freiere Mitwirkung am Unterricht erhielten und dadurch auch die Arbeitsanforderungen gesenkt wurden. Die Denkschrift des Ministers war grundsätzlichen Fragen gewidmet, die genaueren Ausführungsbestimmungen wurden in den Stundentafeln und vor allem den „Richtlinien zur Neuordnung des höheren Schulwesens in Preußen“ aus den Jahren 1924 und 1925 niedergelegt. Der wesentliche UNTERSCHIED zu früheren Lehrplänen bestand darin, daß die Lehrerschaft an diesen Lehrplänen entschieden mehr Mitspracherecht gehabt hatte und sowohl für die Ausarbeitung als auch für die innere Vereinheitlichung verantwortlich sein sollte.

lehrplan.txt · Zuletzt geändert: 2024/02/09 15:54 von Robert-Christian Knorr