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ritter

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RITTER

- war zunächst der Krieger zu Pferd, ein Berufsstandbezeichnung desjenigen, der als Reiter seinen DIENST versah und jeden zum Ritter machen konnte
- ab dem 11.Jahrhundert wurde diese Berufsbezeichnung zunehmend auf alle angewandt, die zu Pferd kämpften, d.h. auf den gesamten ADEL
- besaßen ein Widerstandsrecht gegen den König → Abwanderung zu günstigeren Grundherrschaften, Verweigerungen des Gehorsams war möglich - christliche Vorstellungen - Ritterweihe, Schwertsegen - führten zur Synthese mit diversen Eigenschaften eines Bessergestellten: vornehmste Aufgabe war der Kampf zum Schutz Wehrloser, Geistliche und Bauern, und in den RITTERORDEN vor allem gegen die Ungläubigen; sein Verhalten war den ritterlichen Tugenden wie TREUE, Verehrung der adligen Dame und Maßhalten verpflichtet
- das in der höfischen DICHTUNG des Minnesangs entworfene Idealbild stand in scharfem Kontrast zum mühseligen Alltag der meisten Ritter auf ihren zugigen Burgen
- Herrscher eines Land- oder Gutsbezirks
- Inhaber der Landgerichtsbarkeit seines Bezirks
- Inhaber der Gerichtsbarkeit der Leichten Hand
- ist dem Freiherrn, Baron, Rechenschaft schuldig;
- seit 1187 machten die Staufer den Versuch, die Söhne von Bauern und Geistlichen vom Ritterstand auszuschließen, aber noch im 13.Jahrhundert wurde die WÜRDE auch Bauernsöhnen gegen GELD erteilt (Piper)

ritter.1254671253.txt.gz · Zuletzt geändert: 2019/07/28 14:22 (Externe Bearbeitung)