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strafe

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Inhaltsverzeichnis

STRAFE

- heißt: absichtlich ein ÜBEL zufügen
- dient im bisherigen Rechtssystem der Abschreckung
causa fiendi: Zwecksuche in der Strafe, SINN → Anpassen ist das ZIEL
ABER Ist die Strafe nicht der AUSDRUCK des Mächtigen, das Durchsetzen seines Willens?;
- kommen aus der TUGEND und sind notwendig
- verfügen über das sittlich Richtige
- wünschenswert: nicht nötig (ARISTOTELES)
- moralische VERANTWORTUNG bei höherer KULTUR (Äschylus)

zweierlei Strafe

  • das relativ Dauerhafte

a. das DRAMA der strengen Abfolge von Prozeduren
b. die Prozedur ist älter als die eigentliche Nutzanwendung der Strafe

  • Strafe wird in die Prozedur hineingelegt

Strafe für

  • Abzahlung des Schadens am Geschädigten
  • Isolierung einer Gleichgewichtsstörung, um Weitergreifen zu vermeiden
  • Furchteinflößen
  • Ausgleich für Vorteil des Betrügers
  • als Fest - VERGEWALTIGUNG und Verhöhnung des Feindes
  • Gedächtnismachung zwecks Besserung - soll GEWISSEN wecken
  • als Honorar - Racheschutz
  • als Kriegserklärung gegen FEIND - Gesetzesbrecher

ABER: Strafe kältet den Täter ab und führt zur ENTFREMDUNG gegenüber den Mitmenschen
- WIRKUNG der Strafe beruht auf Verschärfung der Klugheit durch die Verlängerung des Gedächtnisses - grausame Mnemotechnik → das BÖSE geht danach vorsichtiger, gezähmt vor
- das vorsichtigere Vorgehen des Bösen ist keine Besserung des Menschen, sondern bloß sublimierte Bosheit (NIETZSCHE)
- der Strafer muß sich eines höheren Auftrags zuversichtlich bewußt sein - Radbruch

strafe.1361011398.txt.gz · Zuletzt geändert: 2019/07/28 14:33 (Externe Bearbeitung)