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Inhaltsverzeichnis
STRAFE
- heißt: absichtlich ein ÜBEL zufügen
- dient im bisherigen Rechtssystem der Abschreckung
causa fiendi: Zwecksuche in der Strafe, SINN → Anpassen ist das ZIEL
ABER Ist die Strafe nicht der AUSDRUCK des Mächtigen, das Durchsetzen seines Willens?;
- kommen aus der TUGEND und sind notwendig
- verfügen über das sittlich Richtige
- wünschenswert: nicht nötig (ARISTOTELES)
- moralische VERANTWORTUNG bei höherer KULTUR (Äschylus)
zweierlei Strafe
- das relativ Dauerhafte
a. das DRAMA der strengen Abfolge von Prozeduren
b. die Prozedur ist älter als die eigentliche Nutzanwendung der Strafe
- Strafe wird in die Prozedur hineingelegt
Strafe für
- Abzahlung des Schadens am Geschädigten
- Isolierung einer Gleichgewichtsstörung, um Weitergreifen zu vermeiden
- Furchteinflößen
- Ausgleich für Vorteil des Betrügers
- als Fest - VERGEWALTIGUNG und Verhöhnung des Feindes
- Gedächtnismachung zwecks Besserung - soll GEWISSEN wecken
- als Honorar - Racheschutz
- als Kriegserklärung gegen FEIND - Gesetzesbrecher
ABER: Strafe kältet den Täter ab und führt zur ENTFREMDUNG gegenüber den Mitmenschen
- WIRKUNG der Strafe beruht auf Verschärfung der Klugheit durch die Verlängerung des Gedächtnisses - grausame Mnemotechnik → das BÖSE geht danach vorsichtiger, gezähmt vor
- das vorsichtigere Vorgehen des Bösen ist keine Besserung des Menschen, sondern bloß sublimierte Bosheit (NIETZSCHE)
- der Strafer muß sich eines höheren Auftrags zuversichtlich bewußt sein (RADBRUCH)