IRRTUM
- Der MENSCH soll vor seinem Irrtum nicht bewahrt werden, sondern der Versuch soll geleitet werden. Irrtümer muß man ausleben, damit man zum CHARAKTER wird und nicht im DILETTANTISMUS verbleibt. (GOETHE)
- Irrtümer entstehen aus Absurditäten, d.s. Widersprüche in sich (HOBBES)
- in der RELIGION gefährlich, in der PHILOSOPHIE lächerlich (HUME)
- setzt das Verhältnis des Erlebnisses einer Ordnungsfunktion, also einer Orientierungsanpassung des Organismus, zu objektiven Beständen voraus, die zur Orientierung nötigen
- der Kampf gegen den Irrtum ist kein DIENST am Jenseitigen, sondern das Bestreben, beruhigt zu wissen, was innerlich beunruhigt, weil es die Sicherheit der Eigenordnung oder die einer überindividuellen Wirkungsgemeinschaft, der das eigene LEBEN eingebaut ist, stört (KOLBENHEYER)
- WESEN aller POESIE, sagt SCHILLER (NIETZSCHE)
Fälle des Irrtums nach § 119 BGB
Rechtsgrundlage | Kurzformel | Irrtumshintergrund | Beispiel | |
---|---|---|---|---|
Inhaltsirrtum | § 119 Abs. 1 1.Fall | Der Erklärende weiß, was er sagt, weiß aber nicht, was er damit sagt. | Irrtum über die Erklärunsgbedeutung | es war ein Audi P72 → tatsächlich war es ein Trabant P72 |
Erklärungsirrtum | § 119 Abs. 1 2.Fall | Der Erklärende wollte das, was er sagte, gar nicht sagen. | Irrtum bei der Willensäußerung | ein Versprecher und Rechtschreibfehler |
Eigenschaftsirrtum | § 119 Abs. 2 | Der Erklärende hat falsche Vorstellungen von etwas. | Irrtum bei der Willensbildung | - wenn jemand etwas verkauft, von dem er glaubt, es sei ein Original, tatsächlich aber ist es eine Fälschung |