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vincke

VINCKE

Georg von Vincke

1811-74
JURIST und POLITIKER
Feindfreund Bismarcks, mit dem er sich duellierte und fortan als Liberaler unterstützte
- trat für die Annahme des Verfassungsentwurfs der verbündeten Regierungen im Norddeutschen Reichstag auf
- bezweifelte das allgemeine, gleiche und geheime Wahlrecht als Panacee für alle politischen LEIDEN
- sprach sich für Beharrlichkeit aus, daß alle zusammenarbeiten sollten, bis das Werk [die Verfassung] gelungen ist und auf breiter MEHRHEIT steht
- differenzierte Haus- und Reichsmacht: die Einverleibungen der letzten Jahre [Schleswig, Frankfurt, Hannover] seien keine in die Hausmacht der Hohenzollern, sondern welche in den STAAT PREUßEN und deshalb von denen der Habsburger [als Haus LOTHRINGEN bezeichnet] zu unterscheiden, die sich BELGIEN, Galizien, Ungarn, Mailand einverleibten, aber nicht dem REICH zuführten
- wies die KRITIK eines schleswigschen Abgeordneten AHLMANN zurück und nannte die EINVERLEIBUNG Schlewig-Holsteins in den Norddeutschen Bund rechtmäßig, wobei die Zursprachebringung dieser Sache durch Österreich 1866 vor den Deutschen Bund fragwürdig war, da der über das Sukzessionsrecht zu urteilen kein MANDAT besaß, was Österreich wußte und dennoch an seinen Rüstungen festhielt, so daß Preußen nichts anderes übrigblieb, als in den Krieg zu gehen
- bestritt, daß Österreich ein deutscher Staat sei, denn von 35 Millionen Einwohnern seien nur sechs Millionen deutsch, von denen wiederum zwei Millionen verstreut unter SLAWEN und Ungarn lebten; zudem habe ÖSTERREICH deutsches Land gegen italienisches getauscht (Lothringen gegen Mailand) und damit habe es seinen deutschen CHARAKTER endgültig verloren, wörtlich: einen solchen Staat deutsch zu nennen, das scheint mir wirklich, wenn ich mich so ausdrücken darf, sehr an IRONIE zu grenzen
- drohte den Mecklenburgern, daß die Legitimation ihrer Verfassung geprüft werden würde, wenn sie sich gegen den Verfassungsentwurf sträubten
- lobte die Pragmatik der sächsischen Abgeordneten
- definierte die Aufgabe des Reichstags folgendermaßen: soll die Schwierigkeiten, die aus der vielgestaltigen Exekutive hervorgehen, die Spitze abbrechen und die Einheit der NATION in den Vordergrund stellen
- konstatierte, daß der Reichstag bereits das BUDGETRECHT besitze, nur fürs Militär gäbe es die Einigung auf 225 Taler und nur Neuausgaben würden vorm Reichstag verhandelt werden müssen → benutzte den BEGRIFF der REICHSWEHR für die Abwehrkräfte des Norddeutschen Bundes (!)
- nannte die allgemeine Wehrpflicht ein demokratisches ELEMENT und verwehrte sich gegen Vorwürfe, Preußen sei jemals absolutistisch gewesen, denn wenngleich es auch Alleinherrscher gehabt habe, so seien diese immer als DIENER des Staates aufgetreten, was auf alle Preußen durchschlug, so daß diese in Notzeiten immer ihre PFLICHT zu stehen wußten
- löste die mehrfach von seinen Vorrednern gebrachte DICHOTOMIE Einheit vs. Freiheit zugunsten eines Dritten auf: EXISTENZ → zu sichern sei die Existenz des Norddeutschen Bundes, das weitere werde folgen; andernfalls sei der Hohn Europas gewiß
- stellte einen Sinnzusammenhang zwischen guter BILDUNG und gutem Soldatentum her und forderte für die Staaten im Bund eine bessere Bildung, die hier Nachholebedarf hätten
- warnte den Reichstag davor, mit zu vielen Änderungen des Verfassungsentwurfs zu vieles antizipieren zu wollen und das Gesamtwerk zu verwässern
- machte, nachdem der Reichstag die Annahme des durch den Antrag BENNIGSEN erweiterten § 12 mit 126 vs. 127 Stimmen verweigerte, geltend, daß nunmehr über den Artikel ohne Amendement abgestimmt werden müsse, was der Reichstagspräsident verweigerte
- sprach sich gegen den Vorschlag Unruhs aus, das Rederecht am Ende der Verhandlung zu einem Amendement nach dem letzten Wort des Amendementstellers zu beenden, da dies gegebenenfalls Mehrheitsempfindungen des Parlaments zuwiderliefe
- machte in seiner Rede zum Abschnitt XV (Verhältnis zu den süddeutschen Staaten) darauf aufmerksam, daß der Beitritt der süddeutschen Staaten nicht ohne weiteres vor sich gehen könne, dazu seien Modifikationen im § 6 (Auflistung der Mitgliedsländer im Bundesrat) notwendig
- argumentierte gegen SCHRADER, daß in den Zeiten des Deutschen Bundes Luxemburg ein Drittel seines Gebietes an Belgien verloren habe und Dänemark Schleswig-Holstein annektiert habe, was erst durch die konzertante AKTION Preußens und Österreichs wieder repariert worden sei

Karl von Vincke

1800-69
Militär, Landwirt und Politiker
- Vetter von Georg von Vincke
- beschrieb in seiner Rede zum Abschnitt IX der Verfassung des Norddeutschen Bundes den wohltuenden Einfluß militärischer ERZIEHUNG auf das VOLK, insbesondere sprach er vom NUTZEN für die Handelsmarine, die ordentliche Matrosen bekäme, sofern sie ihren einjährigen DIENST in der Kriegsmarine zuvor geleistet hätten
- lobte die Bremer für ihre durch MEIER mitgeteilte staatsmännische VERNUNFT
- verwies die Diskussion über den Ausbau der deutschen Kriegsmarine an künftige Reichstage, die das Budget zu beraten haben würden
- sprach während der Diskussion zum Abschnitt XI (Bundes-Kriegswesen) über die Wirkungen des allgemeinen Wehrdienstes:

  • im Unterschied zu anderen Nationen betrifft der Wehrdienst alle im Volk, also auch die Reichen und Adligen, was dazu führt, daß Deutschland friedliebender als andere Nationen sein dürfte, die es nicht kümmert, wie viele der einfachen Leute in kriegerischen Auseinandersetzungen ihr Leben lassen müssen;
  • der Regierungsvorschlag erläßt sieben Jahre Wehrdienst, denn bisher mußten die Preußen 19 Jahre (aktiv oder passiv) dienen, nunmehr drei aktiv und neun passiv (insgesamt sieben Jahre Felddienst);
  • die Grundlage jedes Staatslebens ist die Sicherheit nach Außen, hat er die nicht, kann er sich auch im Inneren nicht entwickeln → die Liberalen sähen das umgekehrt und setzten das Budgetrecht vor die Sicherheit
  • die geplante Festlegung auf 1% FRIEDENSSTÄRKE sei ein Fortschritt gegenüber unbestimmteren Fixierungen seit 1814 und dem kürzlich erreichten Prozentsatz von 1,2%;
  • der Verfassungsbruch der Regierung (die entgegen den Beschlüssen des preußischen Abgeordnetenhauses den Etat bei 225 Thalern je Soldat ließ und ausgab) war materiell rechtens, denn andernfalls hätte es 1866 keine Siege gegeben und die Volksvertretung, die die Bewilligung des Militäretats jahrelang verweigert hatte, hat ihn nach den Siegen von 1866 auch im nachhinein bewilligt, indemnitisiert → die Festlegung des Satzes von 225 Thalern (67,5 Millionen Thaler = 48,3 Millionen $; zum Vergleich: ENGLAND gab allein für seine Flotte 73 Millionen Thaler resp. 11 Millionen £ aus; FRANKREICH gab pro Soldat 308 Thaler p.a. aus und wollte es auf 260 Thaler reduzieren; ÖSTERREICH gab 217 Thaler je Soldat aus), etwa 7271 € (Berechnungsgrundlage: Goldpreis vom 30.12.2013), in der Verfassung beugt möglichen kommenden Rechtsbrüchen vor und sichert die Schlagkraft des deutschen Heeres - Anm.: Die Angaben folgen Karl Czörnig: Tafeln zur Statistik der österreichischen Monarchie seit 1848;
  • die verfassungsrechtliche Fixierung des Militäretats ist nicht inkonfessionell; zudem würde der dem englischen Unterhaus vorgelegte Etat JAHR für Jahr anstandslos von den englischen Parlamentariern genehmigt, es sei also auch im MUTTERLAND des Parlamentrismus usus, der Regierung hier zu vertrauen

- sprach sich gegen die KRITIK an den Liberalen aus, sie seien nicht bereit, die nötigen MITTEL für die Landesverteidigung ausgeben zu wollen und attestierte ihnen, der irrigen Vorstellung aufgesessen zu sein, mit Hilfe der Landwehr die Landesverteidigung hinreichend organisieren zu können

vincke.txt · Zuletzt geändert: 2021/08/04 19:40 von Robert-Christian Knorr