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STRAFE

- heißt: absichtlich ein ÜBEL zufügen
- dient im bisherigen Rechtssystem der Abschreckung
causa fiendi: Zwecksuche in der Strafe, SINN → Anpassen ist das ZIEL
ABER Ist die Strafe nicht der AUSDRUCK des Mächtigen, das Durchsetzen seines Willens?;
- kommen aus der TUGEND und sind notwendig
- verfügen über das sittlich RICHTIGE, das
- wünschenswert: nicht nötig (ARISTOTELES)
- moralische VERANTWORTUNG bei höherer KULTUR (Äschylus)
- Wenn man durch Erlasse leitet und durch Strafen ordnet, so weicht das Volk aus und hat kein GEWISSEN. Wenn man durch die KRAFT des Wesens leitet und durch SITTE ordnet, so hat das VOLK Gewissen und erreicht das GUTE. (KONFUZIUS)

zweierlei Strafe

a. das DRAMA der strengen Abfolge von Prozeduren
b. die Prozedur ist älter als die eigentliche Nutzanwendung der Strafe

Strafe für

ABER: Strafe kältet den Täter ab und führt zur ENTFREMDUNG gegenüber den Mitmenschen
- WIRKUNG der Strafe beruht auf Verschärfung der Klugheit durch die Verlängerung des Gedächtnisses - grausame Mnemotechnik → das BÖSE geht danach vorsichtiger, gezähmt vor
- das vorsichtigere Vorgehen des Bösen ist keine Besserung des Menschen, sondern bloß sublimierte Bosheit (NIETZSCHE)
- der Strafer muß sich eines höheren Auftrags zuversichtlich bewußt sein (RADBRUCH)